Die RIS ist ein Kompromiss: Harte Verbote wurden abgelehnt, stattdessen sind Transparenz, Vergleichbarkeit und Aufsichtsdruck im Fokus.
„Value for Money“ ersetzt Kostendeckel: Institute müssen Kosten quantifizieren und per Peer-Group-Analysen nachweisen, dass Gebühren gerechtfertigt und proportional sind.
Zuwendungen bleiben möglich, aber Nachweis-, Dokumentations- und Offenlegungspflichten werden deutlich verschärft.
Mit dem Abschluss der Trilog-Verhandlungen im Dezember 2025 ist die Retail Investment Strategy (RIS) politisch beschlossen. Nach sechs intensiven Runden zwischen Kommission, Rat und Parlament liegt nun ein finaler Kompromiss vor, der tief in bestehende Gesetzeswerke wie MiFID II, IDD und PRIIPs eingreift. Die Erwartungen waren hoch, das Ergebnis ist jedoch weniger ein Systembruch als eine gezielte Nachschärfung mit erheblichen operativen Folgen.
Wer sich durchgesetzt hat – und was das signalisiert
Das Ende der Trilog-Verhandlungen zeigt eine klare politische Linie:
Die Europäische Kommission konnte ihren inhaltlich gesteckten Rahmen weitgehend durchsetzen, während der Rat mit einem ausgeprägt pragmatischen Ansatz dominierte. Ambitionierte Forderungen aus dem ECON-Ausschuss, etwa nach harten Preisdeckeln oder faktischen Vertriebsverboten, wurden hingegen deutlich abgeschwächt oder vollständig verworfen, wie der Vorschlag zur Regulierung von Datenanbietern.
Damit folgt die RIS keinem ideologischen Regulierungsansatz. Stattdessen setzt sie auf Transparenz, Vergleichbarkeit und Aufsichtsdruck. Im Ergebnis schafft sie neue Anforderungen ohne eine grundlegende Vereinfachung bestehender Regelwerke.
Value for Money: Kein Kostendeckel, aber neue Vergleichslogiken
Zentraler Ankerpunkt der Retail Investment Strategy ist das Prinzip „Value for Money“ (ausführlicher hierzu unser Beitrag von Anfang Dezember 2025). Hier setzte sich der Vorschlag der Kommission durch, die Kostentransparenz EU-weit mittels Peer-Group-Analysen zu erhöhen. Finanzinstitute müssen Produktkosten quantifizieren und prüfen, ob diese „gerechtfertigt und proportional“ sind.
Der Rat verhindert somit strengere nationale Benchmarks und harte Cut-offs. Das Ergebnis: kein Preisdeckel, keine automatische Produktunzulässigkeit – aber ein deutlich erhöhter Analyse-, Dokumentations- und Reporting-Aufwand. Insbesondere Produkt- und Compliance-Teams stehen vor umfangreichen Anpassungen von Product Governance-Prozessen, Anlageberatungs- und Kontrollprozessen. Daneben sind Überlegungen zum Bezug von Datenpunkten und Einbettung dieser in die IT-Landschaft und Prozesse erforderlich.
Annahme von Zuwendungen: Flexibilität bleibt, Nachweise werden schärfer
Der „Revised Inducement Test“ bleibt bestehen: Zuwendungen sind weiterhin im heutigen Rahmen zulässig, sofern sie die Qualität der Dienstleistung verbessern und nicht nachteilig für den Kunden wirken.
Ein Paradigmenwechsel bleibt aus: Statt neuer Verbote verschärft die RIS vorwiegend die Nachweis- und Dokumentationsanforderungen innerhalb des bestehenden Zuwendungs-Regimes.
Undue Costs und Disclosures: Der eigentliche Compliance-Hebel
Besonders wirkungsstark sind die Regelungen zu „undue costs“. Ein zentrales Ziel des Parlaments – ein expliziter Kostendeckel – scheiterte endgültig. Stattdessen müssen Finanzinstitute alle Kosten quantifizieren, als „notwendig, proportional und wettbewerbsfähig“ gegenüber Vergleichswerten prüfen und dürfen Produkte mit unangemessenen Kosten nicht für Retailkunden freigeben.
In der Praxis entsteht der Druck weniger durch neue Verbote als durch erhöhte Nachvollziehbarkeit: Institute müssen Kostenallokationen modellieren, unangemessene Kosten identifizieren und entsprechende Reporting-Strukturen für nationale Aufsichtsbehörden aufbauen. Fehlerhafte Allokationen und fehlende Transparenz können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen.
Parallel werden Offenlegungspflichten ausgebaut (u. a. maschinenlesbare KIDs, klarere Risiko-/Performance-Narrative, erweiterte MiFID-Berichte), was zusätzliche IT-Migrationen und Prozessanpassungen erfordert.
Finfluencer im RIS-Kontext: Neue Pflichten für Finanzinstitute
Die RIS greift Finfluencer erstmals direkt auf und verpflichtet Finanzinstitute zu strenger Überwachung beauftragter Influencer. Finanzinstitute dürfen nur mit Influencern kooperieren, die schriftliche Verträge haben und deren Content vorab geprüft wird. Influencer-Posts müssen MiFID-II-konform sein – das heißt: klare Risikohinweise, keine Performance-Garantien, Kennzeichnung als Werbung etc.
Während das Factsheet von ESMA und BaFin Influencer direkt adressiert („Werbung = keine Anlageberatung“), richtet die RIS den Fokus auf institutsseitige Verantwortung. So müssen etwa Influencer-Prozesse in die Compliance integriert werden: Content-Approval-Workflows, Vertragstemplates und Risiko-Checks.
Gesamtbewertung: Keine Härte im Recht, hohe Komplexität in der Umsetzung
Die Retail Investment Strategy markiert keinen regulatorischen Paradigmenwechsel, aber sie erhöht die operative Komplexität erheblich. Politisch wurde eine harte Linie vermieden, regulatorisch jedoch ein dichtes Netz aus Kontroll-, Vergleichs- und Dokumentations- und Transparenzpflichten geschaffen.
Für Finanzinstitute bedeutet dies: kein abruptes Geschäftsmodellrisiko, aber ein mittlerer bis hoher Umsetzungsaufwand über mehrere Jahre: Der regulatorische Wortlaut weist kaum Ermessensspielraum oder auslegungsbedürftige Sachverhalte auf; die tatsächliche Herausforderung resultiert vielmehr aus der technischen und organisatorischen Umsetzung. Mit der RIS ist auch keine Vereinfachung von Prozessen bzw. Reduzierung der MiFID-Komplexität gelungen.
Die RIS schützt Investoren, ohne Märkte zu ersticken – verlangt jedoch von Instituten eine neue Qualität an Governance, Datenfähigkeit und operativer Disziplin.
Nun heißt es, auf die Einigung der RTS und den finalen regulatorischen Text zu warten, der für das erste Quartal 2026 avisiert ist. Nach Publikation sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Richtlinie in 24 Monaten in nationales Recht zu transformieren, und nach insgesamt 30 Monaten nach Publikation treten die Neuregelungen in Kraft.
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