SFDR

Die Transparenz der Zukunft nimmt Gestalt an: Was Banken vom SFDR-Review erwarten dürfen

Stefan Fritz

Stefan Fritz

Senior Consultant

  • 15.10.2025
  • Lesezeit 5 Minuten
SFDR Update 2025
Key Takeaways
  • Der SFDR-Review nimmt Fahrt auf. Produktkategorien werden kommen.

  • Im Fokus der Anpassungen stehen zudem Vereinfachung und Verständlichkeit.

  • Noch ist etwas Zeit: Die Änderungen werden voraussichtlich erst Ende 2027 wirksam.

Der Reviewprozess der Offenlegungsverordnung (englisch „SFDR“) nimmt Fahrt auf: Seit unseren beiden Artikeln vor zwölf Monaten (SFDR-Überblick und Zukunft der Offenlegungsverordnung) hat sich einiges getan: Die Platform on Sustainable Finance hat einen viel diskutierten Bericht zu Produktkategorien veröffentlicht, im Mai startete die EU-Kommission einen Call for Evidence zur SFDR, zudem trat im Mai die ESMA-Fondsnamensrichtlinie in Kraft. Und dies alles vor dem Hintergrund der politischen Diskussionen um die Vereinfachung von Nachhaltigkeitsregeln. Zeit für ein Update.

Update 1: PAI-Statement bleibt, aber wird verschlankt

Das PAI-Statement, eine jährliche Publikation zu negativen Nachhaltigkeitsindikatoren (Principal Adverse Impacts), bleibt umstritten. Viele Marktteilnehmer fordern in ihren Schreiben zum Call for Evidence, die Indikatoren zu reduzieren und stärker an die CSRD-Vorgaben (Corporate Sustainability Reporting Directive) anzugleichen. Bankenverbände wie „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ gehen sogar weiter und plädieren für eine vollständige Abschaffung. Am Standpunkt des Regulators oder der Aufsichtsbehörden hat sich bisher noch nichts geändert. Ein ESMA-Bericht Ende Juni stellte fest, dass Berichtspflichtige die Vorgaben im hohen Maß erfüllen, jedoch selten ins Detail gehen.

Eine Reduzierung der Anzahl an Indikatoren sowie eine stärkere Harmonisierung mit CSRD-Vorgaben sind aus unserer Sicht das wahrscheinlichste Szenario.

Dies stünde im Einklang mit den im Call for Evidence genannten Zielen der EU-Kommission beim SFDR-Review. Für eine vollständige Abschaffung fehlen dagegen derzeit aufsichtsrechtliche Signale.

Update 2: Offenlegungspflichten auf alle Finanzprodukte unwahrscheinlich

Alle Finanzprodukte sollen Nachhaltigkeitsangaben offenlegen – dazu sprach sich Anfang 2024 die Mehrheit der Konsultationsteilnehmer aus. Auch die ESMA wünschte sich im Juni 2024 ein Mindestset an Nachhaltigkeitsindikatoren.

Der Call for Evidence zeigt auf, dass sich die Positionen nicht verändert haben. Während NGOs wie Urgewald e. V. einen erweiterten Pflichtumfang unterstützen, setzen sich Investmenthäuser (z. B. Union Investment) und Verbände (z. B. BVI) dafür ein, die Offenlegungspflichten weiterhin nur auf nachhaltige Produkte zu beschränken. Aufsichtsbehörden halten sich zu diesem Punkt derzeit bedeckt.

Aus unserer Sicht ist eine Ausweitung von Berichtspflichten politisch aktuell kaum durchsetzbar und nicht wahrscheinlich.

Update 3: Einführung von Produktkategorien – viele offene Fragen

Artikel 6,8 und 9 sind nicht mehr zu retten, der Markt will Produktkategorien. Das zeigt das Feedback auf den Call for Evidence. Das inhaltliche Gerüst bildet der Vorschlag der Platform on Sustainable Finance. Es soll drei Kategorien geben: Sustainable, Transition und ESG Collection. Alle Kategorien weisen Mindestkriterien auf. Die inhaltliche Nähe des Vorschlags zur Fondsnamensrichtlinie ist auffällig.

Die deutsche, französische und niederländische Finanzaufsicht haben sich bei der Frage klar positioniert. In einem gemeinsamen Feedback plädieren sie für zwei Hauptkategorien mit strengen Mindestkriterien: Sustainable Products und Transition Products. Sie scheinen ebenso wie die Ausschlusskriterien aus der ESMA-Fondsnamensrichtlinie gesetzt. Die dritte Kategorie sehen Behörden und viele Marktteilnehmer dagegen skeptisch. Zu den genauen Kriterien erwarten wir daher noch einige Diskussionen.

Auch bleibt derzeit offen, wie nachhaltige Investitionen gemäß SFDR zu definieren sind. Soll der weite Ansatz bleiben oder soll es künftig – neben den wohl als gesetzt anzusehenden Ausschlusskriterien – weitere explizite Mindestkriterien dazu geben? Ebenfalls ist die Rolle von Impact Investing in der SFDR ungeklärt. Bisher hat Impact Investing kaum eine Rolle gespielt. Die Relevanz dieser Investmentform ist aber gestiegen. Bereits die ESMA-Fondsnamensrichtlinie geht explizit auf Fonds mit Impact im Namen ein. Zudem gibt es eine Initiative am Markt, die Impact Investing als eigene Produktkategorie fordert. Diese offenen Fragen dürften einen hohen Einfluss auf die künftige Gestaltung der SFDR haben.

Die nächsten Schritte im SFDR-Review-Prozess

Die EU-Kommission will im vierten Quartal 2025 einen Vorschlag zur SFDR-Review veröffentlichen. Angesichts der anhaltenden Omnibus-Diskussionen gehen Branchenkenner bereits von einer Verschiebung auf das erste Quartal 2026 aus. Nach Veröffentlichung des Vorschlags ginge es in die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Parlament und dem Rat. Ein Abschluss der Verhandlungen wäre Ende 2026 realistisch. Anschließend erhielten Marktteilnehmer eine Übergangsfrist von wahrscheinlich einem Jahr. Eine Umsetzung am Markt wäre somit Ende 2027/Anfang 2028 ein wahrscheinliches Szenario.

Was sollen Finanzinstitute jetzt tun?

Der SFDR-Review wird einen hohen Einfluss auf Finanzinstitute haben. Vor allem die Einführung von Produktkategorien erfordert umfassende Vorbereitungsarbeiten. Die inhaltliche Erweiterung der SFDR um Transition Investments – und ggf. Impact Investments – bietet Instituten die Chance, ihr Angebot an Finanzprodukten stärker zu differenzieren und neue Zielgruppen anzusprechen. Daher lohnt sich eine nähere Befassung mit diesen neuen Investmentformen.

Nach Veröffentlichung des finalen Rechtstexts empfehlen wir Finanzinstituten, die Änderungen inhaltlich und technisch umzusetzen: Produktinformationen, Offenlegungsdokumente und Marketingmaterialien sind zu überarbeiten, die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage ist anzupassen, Mitarbeiter sind zu schulen, ggf. müssen Kunden neu eingestuft bzw. ihre Geeignetheit validiert werden etc. Dies erfordert einen umfassenden zeitlichen Vorlauf und Überlegungen zum künftigen Produktangebot.

Sie wollen näher verstehen, welche Auswirkungen der Review der Offenlegungsverordnung auf Ihr Institut haben könnte? Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise zu den Themen rund um Sustainable Finance zur Verfügung.

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