Finanzinstitute stecken immense Ressourcen in den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Der zunehmende zeitliche Druck, neue geldwäscherechtliche Vorschriften umzusetzen, stellt insbesondere die Finanzbranche als primären Adressaten der Neuregelungen vor Herausforderungen. In immer kürzeren Zeitabständen müssen Kreditinstitute umfangreiche neue rechtliche sowie regulatorische Anforderungen in die Praxis umsetzen. Für viele Verpflichtete des Geldwäschegesetzes (GwG) wird es immer schwieriger, dem Takt des Gesetzgebers unmittelbar zu folgen. Hinzu kommt ein verstärkter Druck auf die Akteure durch eine parallele Verschärfung der straf- und haftungsrechtlichen Sanktionen von Geldwäscheverstößen. Bei der Orientierung im Regelungsdschungel bekommen Finanzinstitute Unterstützung durch die erfahrenen Experten von PPI. Unsere Spezialisten beraten Sie bei der fachlichen Umsetzung ebenso wie bei der Auswahl geeigneter technischer Systeme und Tools für das Transaktionsmonitoring.

Geldwäscheprävention wird immer vielschichtiger

Die zunehmende Komplexität einer adäquaten Geldwäscheprävention, der Überwachung von Geldströmen hinsichtlich Terrorismusfinanzierung sowie Sanktionen und Embargos in Verbindung mit einer stetig steigenden Sanktionierung von Verstößen gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften stellen die Finanzbranche vor große Herausforderungen. Neben deutlich gestiegenen Geldbußen sowie hohen Freiheitsstrafen erhöht sich zudem das Risiko von Reputationsschäden aufgrund des wachsenden medialen Interesses.

Vor allem die Geldwäschebeauftragten der Kreditinstitute stehen inzwischen unter erhöhtem Druck, die Flut der vorgegebenen regulatorischen Anforderungen adäquat und fristgerecht in die Praxis umzusetzen. Dies auch, um nicht der Gefahr einer persönlichen Haftung ausgesetzt zu sein. Um all diese Risiken in ihrer Vielgestaltigkeit rechtzeitig zu erkennen und zu minimieren, ist die Definition, Implementierung und Überwachung geeigneter – und gegebenenfalls automatisierter – Präventionsmaßnahmen zwingend notwendig. Dies schließt auch deren kontinuierliche Weiterentwicklung ein. 

Geldwäscheprävention mit PPI – unser Leistungsangebot

Die Einhaltung der zahlreichen Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bedarf adäquater Lösungs- und Umsetzungskonzepte im jeweiligen Institut – unsere Experten unterstützen Sie hierbei gerne. Unser Leistungsangebot in Stichworten:

  • Bestandsaufnahme
    • Untersuchung des Ist-Zustandes
    • Analyse bestehender und neuer gesetzlicher Regelungen
    • Ableiten eines Anforderungskatalogs
    • Identifikation von Lücken respektive von Optimierungsbedarf (High-Level)
      • gegebenenfalls Einbeziehung von Automatisierungsmaßnahmen
  • Analyse und Design
    • Identifizierung und Priorisierung von Lücken und möglicher Auswirkungen (Vertiefungsphase)
    • Analyse des bestehenden Transaktionsmonitoringsystems sowie der bestehenden KYC-Prozesse
    • Entwicklung von Lösungsansätzen
      • Definition von Handlungsalternativen
      • Festlegung institutsspezifischer Einzelmaßnahmen
    • Konzeption und Design von Automatisierungsmöglichkeiten durch RegTech-Lösungen
  • Operational Excellence
    • Umsetzung der notwendigen Anpassungen respektive Erweiterungen in der Organisation, den Prozessen und den IT-Systemen
    • Implementierung von RegTech-Lösungen
    • Falls erforderlich: Einführung eines neuen Transaktionsmonitoringsystems, gegebenenfalls unter Nutzung des PPI-Netzwerkes zu führenden Systemherstellern

Systematische Entlastung mit RegTech-Lösungen

Vor dem Hintergrund der steigenden regulatorischen Anforderungen in Verbindung mit knappen Zeitvorgaben für die Umsetzung können technische Lösungen im Compliance-Umfeld ein Mittel der Wahl sein. Sinnvoll eingesetzt entlasten sie Beschäftigte und helfen, die Effizienz zu erhöhen. Wir unterstützen Finanzinstitute bei der Identifikation, Konzeption, Design und Auswahl sowie Implementierung von RegTech-Lösungen. Das zugehörige Leistungsangebot umfasst beispielsweise auch die automatisierte Abgabe geldwäscherechtlicher Verdachtsmeldungen entsprechend § 43 GwG.

Können wir Sie unterstützen?

 Claudia Löschmann, LL.M.

Claudia Löschmann, LL.M.

Wirtschaftsjuristin, Senior Consultant

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 Aylin Wilbert

Aylin Wilbert

Senior Consultant

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