ESG-Ausschlusskriterien

ESG-Kriterien im Spannungsfeld von Markt und Regulierung

Peter Mick

Peter Mick

Senior Consultant

  • 14.04.2026
  • Lesezeit 5 Minuten
ESG-Kriterien Spannungsfeld Markt Regulierung

Nachhaltigkeit im Finanzmarkt befindet sich im Wandel. Die Grenzen dessen, was als nachhaltig gilt, werden in der praktischen Umsetzung zunehmend flexibler interpretiert. Besonders bei den Themen Verteidigung und Rüstung, Atomenergie und Gold wird deutlich, wie unterschiedlich Nachhaltigkeit ausgelegt werden kann. Was bleibt von Nachhaltigkeit, wenn ihre Grenzen zunehmend verschwimmen?

Aktuelle Marktentwicklung rund um ESG-Ausschlusskriterien

Die geopolitische Lage hat die Rolle der Verteidigungs- und Rüstungsindustrie verändert. Diese Unternehmen haben deutlich an Bedeutung gewonnen und zeigen teilweise eine starke Wertentwicklung. Gleichzeitig handelt es sich um einen Sektor, der aus ethischen Gründen als nicht mit Nachhaltigkeit vereinbar gilt und häufig sogar vollständig in nachhaltigen Produkten ausgeschlossen wird.

Eine regulatorische Pflicht zum Ausschluss dieses Sektors besteht jedoch nicht, sofern es sich nicht um „kontroverse“ Waffen handelt. Die Europäische Kommission stellt klar, dass Investitionen in diesen Bereich grundsätzlich möglich sind und im Kontext von Sicherheit sogar einen Beitrag zu sozialen Zielen leisten können (siehe Bekanntmachung der Kommission „C/2025/4950“).

Auch die Atomenergie, die immer wieder als kritisch bewertet wird (u. a. aufgrund von Bedenken im Hinblick auf das DNSH-Prinzip (Do No Significant Harm), insbesondere bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle), wird zunehmend im Kontext von Dekarbonisierung und Versorgungssicherheit diskutiert und damit in der Nachhaltigkeitsdebatte neu eingeordnet. Gleichzeitig wird Atomenergie im Rahmen der EU-Taxonomie unter strengen Kriterien als „grüne“ Übergangstätigkeit eingestuft. Damit können entsprechende Tätigkeiten unter Einhaltung der regulatorischen Vorgaben grundsätzlich auch in nachhaltigkeitsbezogenen Finanzprodukten berücksichtigt werden. Diese Einordnung wurde durch das Gericht der Europäischen Union im Urteil T-625/22 (10.09.2025) bestätigt.

Gold wird häufig kritisch gesehen, da der Abbau mit erheblichen Umweltbelastungen wie hohem Energie- und Wasserverbrauch sowie mit sozialen Risiken entlang der Lieferkette, etwa im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen und Menschenrechten, verbunden ist. Gleichzeitig gilt Gold in unsicheren Zeiten als Stabilitätsanker und wird häufig als Bestandteil von Anlageportfolios eingesetzt. Ansätze wie verantwortungsvoll gefördertes oder „grünes“ Gold zeigen, dass auch hier eine differenzierte Einordnung im Kontext der Nachhaltigkeit erfolgt und Gold teilweise in nachhaltigen Produkten berücksichtigt wird. Eine einheitliche regulatorische Klassifizierung auf EU-Ebene existiert nicht. Stattdessen bestehen vorrangig freiwillige Standards und Leitlinien, etwa die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.

Einordnung und strukturelle Herausforderungen von Sustainable Finance

Durch die Beispiele wird deutlich, dass sich die Bewertung von Nachhaltigkeit im Finanzmarkt spürbar verändert. Bereiche, die lange Zeit als nicht nachhaltig galten, werden zunehmend neu eingeordnet.

Diese Entwicklung lässt sich unterschiedlich interpretieren. Zum einen können tatsächliche Veränderungen innerhalb der Sektoren, etwa durch technologische Fortschritte, eine Rolle spielen. Zum anderen kann auch die Performance einzelner Sektoren dazu beitragen, dass bisher ausgeschlossene Bereiche stärker berücksichtigt werden. Weiterhin können regulatorische Entwicklungen die Einordnung beeinflussen, indem bestimmte Aktivitäten unter definierten Voraussetzungen als nachhaltig klassifiziert werden, die in früheren regulatorischen Rahmenwerken noch nicht als solche galten.

Unabhängig von dieser Entwicklung zeigt sich, dass die Einordnung von Nachhaltigkeit auch durch die jeweiligen Bewertungsansätze der Finanzinstitute geprägt ist und daher unterschiedlich ausfallen kann.

Die Institute unterscheiden sich insbesondere in ihren Bewertungsansätzen, etwa in der Auswahl und Gewichtung der zugrunde liegenden Kriterien. Während einige Institute auf klare ESG-Ausschlusskriterien setzen und bestimmte Sektoren grundsätzlich vermeiden, arbeiten andere mit Schwellenwerten oder ermöglichen gezielt Investitionen in Unternehmen und Sektoren, die sich in einem Transformationsprozess befinden.

Zusätzlich kommen unterschiedliche Datenquellen zum Einsatz, da Finanzinstitute häufig auf verschiedene externe Datenanbieter zurückgreifen, deren Datengrundlagen und Bewertungslogiken voneinander abweichen können.

Dadurch können identische Investments je nach Institut unterschiedlich bewertet und entsprechend in nachhaltigen Finanzprodukten unterschiedlich berücksichtigt werden. Dies erschwert die Vergleichbarkeit nachhaltiger Finanzprodukte und führt dazu, dass Nachhaltigkeit im Finanzmarkt insgesamt weniger eindeutig und transparent erscheint.

Insgesamt entsteht ein Spannungsfeld, das sich aus dem Zusammenspiel von Marktentwicklungen, individuellen Bewertungsansätzen und regulatorischen Rahmenbedingungen ergibt. Dies macht deutlich, dass eine stärkere Orientierung durch regulatorische Vorgaben sinnvoll sein kann, um eine konsistente und nachvollziehbare Einordnung zu unterstützen. Gleichzeitig besteht die Herausforderung darin, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen notwendiger Flexibilität und hoher Vergleichbarkeit in den Produkten zu erreichen.

Regulatorischer Ausblick: SFDR-Verordnung

Vor diesem Hintergrund rückt die regulatorische Weiterentwicklung in den Fokus. Sie kann als möglicher Ansatz verstanden werden, die Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass die bestehende Uneinheitlichkeit in der Bewertung von Nachhaltigkeit in Finanzprodukten adressiert und gleichzeitig ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit und Transparenz geschaffen wird. Dabei besteht die Herausforderung darin, regulatorische Anforderungen so auszugestalten, dass sie Orientierung bieten, ohne den notwendigen Gestaltungsspielraum der Finanzinstitute vollständig einzuschränken.

Ein Beispiel für diesen regulatorischen Ansatz ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR-Verordnung). Sie verfolgt primär das Ziel, Transparenz über Nachhaltigkeitsmerkmale von Finanzprodukten zu schaffen. In der praktischen Umsetzung hat sich jedoch gezeigt, dass bestehende Interpretationsspielräume zu einer uneinheitlichen Anwendung führen können und die Vergleichbarkeit zwischen Produkten nur eingeschränkt erreicht wird.

Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der geplanten Überarbeitung (SFDR 2.0) vorgesehen, klarere Produktkategorien zu definieren und die Anforderungen präziser auszugestalten. Ziel ist es, den bestehenden Interpretationsspielraum zu reduzieren und die Verständlichkeit zu verbessern.

Ob dies tatsächlich erreicht wird, bleibt offen. Auch bei stärker konkretisierten Rahmenbedingungen wird entscheidend sein, wie Finanzinstitute die Anforderungen umsetzen und in ihre bestehenden Prozesse integrieren. Fest steht jedoch, dass die regulatorische Entwicklung maßgeblich beeinflussen wird, wie Nachhaltigkeit zukünftig definiert, bewertet und umgesetzt wird.

Mit der Überarbeitung der SFDR stehen Institute vor der Herausforderung, bestehende Prozesse anzupassen und regulatorische Anforderungen umzusetzen. Welche konkreten Entwicklungen im Rahmen des SFDR Reviews zu erwarten sind, hat mein Kollege Stefan Fritz in einem Beitrag näher beleuchtet.

Wir bei PPI unterstützen Sie mit unserer Expertise bei regulatorischen Fragen rund um Nachhaltigkeit sowie bei der Einordnung und Umsetzung aktueller Anforderungen.

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Peter Mick

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